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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB 

Die Teilnahme an den Seminaren ist eigenverantwortlich, mit Antritt der Teilnahme erklärt der/die Teilnehmer/In Anordnungen der Seminarleitung während der Seminardauer Folge zu leisten.

Aus der Seminarteilnahme können keine wie auch immer gearteten Haftungsansprüche, ausgenommen nachgewiesene grobe Fahrlässigkeit, weder gegenüber dem Vortragenden noch dem Veranstalter geltend gemacht werden.

Verträge werden per Email Verkehr eingegangen. 

Sie erklären Ihr Einverständnis, dass die übermittelten Daten zu Zwecken der Anmeldung und zukünftigen Kontaktaufnahme und Informationsübermittlung maschinell verarbeitet und gespeichert werden. Die Verwendung der Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlich geltenden Datenschutzbestimmungen (siehe Datenschutzbestimmung)

Zentrum Landsee

Als fixiert gilt eine Buchung ab dem Erhalt einer Bestätigungs E-mail von uns. Die Räume müssen nach der Benutzung wieder wie vorgefunden hinterlassen werden.  

Bei Unfällen oder Beschädigung vom Eigentum des Vermieters ist eine sofortige Meldung zu erfolgen.

An: walter-zima@gmx.at oder zentrumlandsee@gmail.com

Zentrum Landsee stellt Bettwäsche zur Verfügung. Das An- und Abziehen der Wäsche hat von den TeilnehmerInnen selbst zu erfolgen. Bei einem Nichtnachkommen dieser Vereinbarung werden € 25,- pro Bett extra verrechnet. 

Buchungs- und Stornobedingungen 2024

Für Seminarleitung und Gruppenbuchungen:

Ab verbindlicher Reservierung € 150,-

5 Wochen vor Seminarbeginn   € 300,-

3 Wochen vor Seminarbeginn   € 500,-

1 Woche vor Seminarbeginn     € 800,-

Eine Reservierung ist mit der Anzahlung von € 150,- verbindlich vereinbart.

Davon werden 100,- auf das Seminar gutgeschrieben. € 50,- sind Bearbeitungskosten.

Findet das Seminar nicht statt verfällt die Anzahlung zugunsten des Zentrum Landsee – Seminar-& Guesthouse.  

 Abweichende Stornobedingungen müssen schriftlich vereinbart werden. 

Konto  AT60 2011 1849 1321 9800     MARIA SCHWAIGER    

Für Einzelpersonen:

Österreichisches Hotelreglement Stornobedinungen 

Rücktritt vom Beherbergungsvertrag

Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.
Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß des Zimmerpreises von 40 % zu bezahlen. Die Stornoerklärung muss bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.
Der Beherberger hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 18 Uhrdes vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleibt (bleiben) dagegen der Raum (die Räume) bis spätestens 12 Uhrdes folgenden Tages reserviert.
Auch wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die Pensionsleistung nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Beherberger gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Der Beherberger muss jedoch in Abzug bringen, was er sich infolge Nichtbeanspruchung seines Leistungsangebotes erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Bis 3 Monate vor Absage fallen keine Stornogebühren an, bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 %, bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % und in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.
Dem Beherberger obliegt es, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume den Umständen entsprechend zu bemühen (§ 1107 ABGB).

 Abweichende Stornobedingungen müssen schriftlich vereinbart werden. 

Konto  AT60 2011 1849 1321 9800     MARIA SCHWAIGER          

 

Sollte der Beherbergungsbetrieb aus technisch-räumlichen, witterungsbedingten Gründen (höhere Gewalt) absagen müssen,

wird keinerlei Entschädigung oder ähnliches geleitstet.

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